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Wissenswertes über die Route |
Als neue Mountainbikerundfahrt der
Superlative konzipiert, durchzieht „Kärnten-Seen-Biking“ die
schönsten und unglaublich vielfältigen Bergregionen Kärntens,
sowie Sloweniens und Italiens. Die Etappenorte liegen jeweils an
den großen Kärntner Seen, und bieten so die optimale Möglichkeit
der Verknüpfung eines Mountainbikeurlaubs mit einem Badeurlaub.
Die vorgeschlagenen Etappen sind von einem durchschnittlich
trainierten Mountainbiker an einem Tag zu bewältigen.
Es gibt für jede Etappe zwei
Routenvorschläge die für Biker unterschiedlicher Leistungsstufen
eine optimale Auswahl und ein individuell maßgeschneidertes
Mountainbikevergnügen ermöglichen. Die Route A (Länge: 854,06 km,
20.313 Höhenmeter) richtet sich von Länge, Höhenprofil und
Fahrtechnik her an sportlich ambitionierte Mountainbiker, die
harte Uphill-Trails und knifflige Downhills genau so schätzen, wie
ein großartiges Naturerlebnis in herrlicher Berglandschaft. Die
kürzere und auch von den Höhenmetern her weniger anspruchsvolle
Route B (Länge: 651,92 km, 11.517 Höhenmeter) ist ideal geeignet
für Genussbiker, die lieber etwas weniger lang am Bike sitzen, und
dafür früher das einzigartige Feeling und die Badefreuden an den
Kärntner Seen genießen. Es ist jedoch anzumerken, dass die Route B
durchaus in einigen Passagen sowohl bergauf als auch im
Downhillbereich eine solide Fahrtechnik und eine gute
konditionelle Grundausstattung voraussetzt. Auch die
landschaftliche Schönheit und das Naturerlebnis sind auf beiden
Routen gleichwertig.
Die gesamte Route verläuft über
offiziell freigegebene Wege, und es gibt eine landesweite
Haftpflichtversicherung.
Die Befahrung der Route ist vom 1.
April bis 31. Oktober täglich von zwei Stunden nach Sonnenaufgang
bis eine Stunde vor Sonnenuntergang durchgängig erlaubt. Aufgrund
der Witterung und der Schneelage können höher gelegene Strecken
jedoch im Frühling und Herbst unpassierbar sein.
Da die Strecke über Wege und Pfade
in hochalpinen Regionen verläuft, können immer wieder
unvorhergesehen und unangekündet Wegstücke aufgrund natürlicher
Einflüsse unpassierbar sein.
Die Befahrung der Routen erfolgt für
jeden Mountainbiker auf eigene Gefahr, und wird keinerlei Haftung
noch Gewährleistung für Zustand und Befahrbarkeit der Strecke
übernommen. Es obliegt dem Mountainbiker und seinem eigenen
Einschätzungsvermögen, ob die einzelnen Streckenteile für ihn
befahrbar sind oder nicht.
Insbesondere zu berücksichtigen sind
auch befristete Wegsperren aufgrund forstwirtschaftlicher Nutzung
(beispielsweise Schlägerungsarbeiten). Diese sind üblicherweise
durch ein gelbes Schild (befristetes forstliches Sperrgebiet)
gekennzeichnet. Das Ignorieren dieses Schildes kann den
Mountainbiker in Lebensgefahr bringen, weshalb eine Durchfahrt nur
dann möglich ist, wenn vor Ort die für die Schlägerungsarbeiten
Verantwortlichen ausdrücklich die Durchfahrt freigeben, wobei auch
dann besondere Vorsicht und ein schnellstmögliches Verlassen des
Gefahrenbereiches angeraten wird. |